Allgemeine Geschäftsbedingungen the influencer GmbH

in der Fassung vom 02.01.2023

§ 1 Allgemeines
Die the influencer GmbH, Geschäftsführerin Laetitia Ecklé, Kreuzstraße 34, 33602 Bielefeld, (nachfolgend „Agentur“ oder „the influencer“) vermittelt Auftragnehmer, die vom Kunden für Kooperationen und andere Projekte nachgefragt werden.

Die zwischen der Agentur und dem Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und the influencer, selbst dann, wenn dies nicht noch einmal ausdrücklich von den Vertragsparteien vereinbart wird. Die Agentur bleibt jedoch befugt, Ihre Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und neue Verträge nur unter Geltung der neuen Bedingungen abzuschließen.

Die aktuelle Fassung der gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jederzeit unter www.the-influencer.de/agb einsehbar.

§ 2 Vertragsschluss
Zwischen der Agentur und dem Kunden wird eine Auftragsbestätigung geschlossen, aus der sich die konkreten Einzelheiten des Auftrags ergeben. Es gelten ausschließlich diejenigen Leistungs- und Preisangaben, die von the influencer in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) ausdrücklich erklärt wurden. Der Kunde kann die Auftragsbestätigung durch Unterschrift und Übersendung der unterschriebenen Dokumente in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) annehmen.

Die Gegenzeichnung von Angeboten versteht sich als Erklärung der Geschäftsführung des Vertragspartners. Der Kunde ist für den gesetzten Rechtsschein verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn die Gegenzeichnung ohne Stempelabdruck erfolgt, sofern die Erklärung der Sphäre des Kunden grundsätzlich zurechenbar ist.

Der Kunde verpflichtet sich dazu, für die Dauer der Kampagne sowie einen Zeitraum von 6 Monaten nach Abschluss der Kampagne, nicht selbständig und unter Umgehung der Agentur auf einen, im Rahmen der Kampagne durch die Agentur zur Leistungserbringung eingebundenen Influencer, zuzugehen und mit ihm eine eigenständige Kooperation einzugehen. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Zuwiderhandlung hiergegen, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen Höhe des üblichen Honorars an die Agentur zu zahlen.

Der potentielle Kunde darf den von the influencer vorgeschlagenen Auftragnehmern auch dann keine direkten Aufträge erteilen oder deren Kontaktdaten an Dritte weitergeben, wenn kein Auftrag zustande kommt. Sofern er vor Erhalt der Influencer-Vorschläge die "Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarung für die Vermittlung von Influencern" unterzeichnet hat, ist er verpflichtet, im Falle einer Zuwiderhandlung hiergegen, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- € (Euro) an the influencer zu zahlen.

§ 3 Aufgaben und Pflichten
Die Tätigkeit von the influencer umfasst insbesondere die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen sowie aller hiermit im Zusammenhang stehender und im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarter verkaufsfördernder Maßnahmen unter Einbindung von Dritten (insbesondere Influencer). Konkret beinhaltet dies:
 

(a) Die Kommunikation und Verhandlung mit Dritten und Influencern;

(b) Die Erstellung von Briefings und Verträgen zur Koordinierung des Einsatzes der Dritten und/oder Influencer;

(c) Die Führung von Vertragsgesprächen mit den Dritten und Influencern samt Vereinbarung ihrer Vergütung, den entsprechenden selbstständigen und eigenverantwortlichen Vertragsschluss mit den Dritten und Influencern im eigenen Namen unter Beachtung der Vorgaben des Kunden sowie die Abwicklung der Verträge mit den Dritten und Influencern;

(d) Das Monitoring der Beiträge der Dritten und Influencer im Rahmen der Kampagne. the influencer ist ausdrücklich nicht für die Rechtskonformität im Hinblick auf die korrekte Kenntlichmachung der werblichen Darstellung durch die Dritten und Influencer verantwortlich. the influencer wird die Dritten und Influencer jedoch darauf hinweisen, dass sie ihre Beiträge rechtskonform kennzeichnen;

(e) Die Erstellung von Zwischen- und Endreportings über Ablauf und Ergebnisse der Kampagne anhand von, zwischen der Agentur und dem Kunden, festgelegter KPIs.

Näheres zu den Leistungsinhalten von the influencer kann sich zudem aus Briefings ergeben, die im Einzelnen zwischen der Agentur und dem Kunden vereinbart werden.



§ 4 Vergütung
Die Agenturvergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Gegenstand der Berechnung sind die Gage der/des beauftragten Influencer, die Kosten für die Übertragung von Nutzungsrechten nach §9 („BuyOut“), sowie entstandene Reisekosten. the influencer erhält für die Erbringung der im Angebot und in den AGB beschriebenen Leistungen eine Vergütung, in der, im Angebot festgelegten Höhe. Die Gesamtsumme versteht sich inklusive der zum Zeitpunkt des Auftrags geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.

Die Agentur the influencer ist berechtigt, Vorkasse in Höhe von 50 % bis zu 100 % des in der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot angegebenen Rechnungsbetrages zu verlangen. Diese Vorkasse ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung. Der restliche Betrag wird fällig zum Zeitpunkt der Leistungserbringung und ist ebenfalls zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung.

Für den Fall, dass eine angeforderte Anzahlung / Vorkasse nicht rechtzeitig bezahlt wird, ist the influencer berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu kündigen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Schadenersatzanspruch zu. the influencer behält den Anspruch auf die Anzahlung für die entstandenen Aufwendungen und die Buchung des Auftragnehmers, es sei denn, der Kunde weist nach, dass the influencer kein entsprechender Aufwand und / oder Schaden entstanden ist.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind oder zwar bestritten, aber in einem Gerichtsverfahren entscheidungsreif sind. Dies gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis geltend gemacht werden. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB bleibt hiervon unberührt. the influencer steht bei Ausbleiben der Anzahlung, unabhängig vom Kündigungsrecht (§ 4), ein Zurückbehaltungsrecht an der Leistung zu.

§ 6 Projektausfall / Stornierung eines Einsatzes
Der Kunde bleibt bei einem von ihm zu vertretenden Projektausfall zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gleiches gilt für den Ausfall eines Projektes ohne Verschulden von the influencer oder dem Auftragnehmer selbst (z.B. Absage oder Verkürzung eines Events), es sei denn der Ausfall erfolgte aufgrund von höherer Gewalt.

Falls ein Auftragnehmer aus Krankheitsgründen oder aufgrund höherer Gewalt ausfällt, entfällt die Pflicht von the influencer zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, soweit es the influencer trotz entsprechender Bemühung nicht möglich ist, kurzfristig einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. the influencer wird den Kunden über den Ausfall unverzüglich in Kenntnis setzen.

Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden bis zu 2 Wochen vor Projektbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 80 % der zuvor vereinbarten Gesamtsumme an. Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden weniger als 2 Wochen vor Projektbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 100 % der zuvor vereinbarten Gesamtstunden an. Die Geltendmachung eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens bleibt explizit vorbehalten.

§ 7 Zurückweisung eines Auftragnehmers
Im Falle der Zurückweisung eines Auftragnehmers ist der Kunde verpflichtet, the influencer die entsprechenden Beweggründe hierfür unverzüglich in Textform (E-Mail) mitzuteilen. Handelt es sich in diesem Fall um Gründe, die eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen würden (z. B. Arbeitsverweigerung, Beleidigung des Kunden, geschäftsschädigende Äußerungen über den Kunden, Betrug, Diebstahl und Veruntreuung zulasten des Kunden, Verdacht einer Straftat, eigenmächtiger Urlaubsantritt, angedrohtes Krankfeiern, sexuelle Belästigungen von Kollegen, Arbeitszeitbetrug) hat der Kunde die Möglichkeit, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist nur die bis dahin geleistete Arbeitszeit zu bezahlen.

Unterlässt der Kunde diese Begründung oder würden die Bewegründe nicht für eine fristlose Kündigung ausreichen, gilt die Zurückweisung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Beweggrund – als Stornierung des Einsatzes gemäß „§ 7. Stornierung eines Einsatzes" und wird mit 80 % der gesamten Auftragssumme berechnet.

Nach Zurückweisung hat der Kunde die Möglichkeit (aber nicht die Pflicht), bei the influencer ersatzweise einen anderen Auftragnehmer zu buchen. the influencer ist zur Vermittlung eines gleichwertigen Auftragnehmers jedoch nur dann verpflichtet, wenn der zunächst vermittelte Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde.

Unterlässt der Kunde die Zurückweisung, sind spätere (Schadens-)Ersatzansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche, für die the influencer aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder aufgrund groben Verschuldens unbeschränkt haftet.

§ 8 Markennutzung
the influencer ist berechtigt, während der Geschäftsbeziehungen sowie darüber hinaus, ohne die Pflicht zur Zahlung einer gesonderten Vergütung an den Kunden, geschützte und ungeschützte Marken, Logos, Namen, Designs oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden, in jeder Form, zu eigenen Vermarktungszwecken zu verwenden.

§ 9 Nutzungsrechte an Foto- und Videoaufnahmen vom Influencer
Für die Vereinbarung von Nutzungsrechten an Fotoaufnahmen vom Influencer werden die Parteien eine explizite und gesonderte Vereinbarung über den sog. „Buy-Out“ und dessen Umfang treffen. Nutzungsrechte werden erst nach Zahlung der dafür erforderlichen Vergütung eingeräumt. Ein Nutzungszeitraum beginnt mit der tatsächlichen Nutzung der Aufnahmen, spätestens jedoch 2 Monate nach der Erstellung der Aufnahmen. Der Kunde stellt the influencer kostenfrei eine Auswahl der von ihm getätigten Aufnahmen in digitaler Form zur Verfügung, die the influencer kostenfrei umfassend in jedem Medium für eigene Werbezwecke und dem Influencer kostenfrei für das MediaKit nutzen darf. Eine Verwendung durch the Influencer erfolgt erst nach Beginn der Nutzung der Aufnahmen durch den Kunden.

Jede inhaltliche oder zeitliche darüberhinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung durch the influencer und gegebenenfalls gesonderten Vergütung entsprechend unserer Buyout-Konditionen.

Nutzungsrechte an Fotografien gehen nur über, wenn die Rechnung der Agentur vollständig und rechtzeitig bezahlt werden. Anderenfalls ist der Kunde nicht berechtigt, Aufnahmen des Auftragnehmers zu nutzen. Verwendet der Kunde die Aufnahmen gleichwohl ohne vollständige Zahlung, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars an the influencer verpflichtet.

Zur Klarstellung wird ausgeführt, dass der Kunde selbst dafür verantwortlich ist, die Rechte am fotografischen Urheberrecht des Fotografen zusätzlich einzuholen.

Sollte der Kunde selbst als Vermittler zwischen der Agentur und einem anderen Endkunden agieren, werden die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Nutzungsrechte ausschließlich dem Endkunden zu den in §9 stehenden Bedingungen eingeräumt. Dem Kunden werden in diesem Fall keine Nutzungsrechte eingeräumt. Sollte der Kunde die Aufnahmen dennoch verwenden, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars an the influencer verpflichtet.

§ 10 Haftung und sonstige Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, the influencer alle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, zutreffend sowie vollständig zu übermitteln. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Haftung des Kunden, auch gegenüber den Auftragnehmern die gesetzlichen Regelungen.

§ 11 Haftung
the influencer schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Auftragnehmer. Kann die Haftung von the influencer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt oder ausgeschlossen werden, gilt dies auch für ihre Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, Reklamationen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 4 Werktagen nach Leistungserbringung, in Schriftform gegenüber the influencer anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Leistung als genehmigt.

§ 13 Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Sollten einzelne Punkte oder Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Vorschrift tritt die gesetzliche Vorschrift. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform (E-Mail) und dürfen auf Seiten der Parteien nur durch die jeweilige Geschäftsführung zugesagt werden.

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Bielefeld.